Fastenhirtenbrief des Bamberger Erzbischofs Jakobus von Hauck 1924:Bekenntnis zur Demokratie vor 100 Jahren

Jakobus von Hauck, Bamberger Erzbischof von 1912 bis zu seinem Tod 1943, erlebte Deutschland in drei politischen Systemen, als Monarchie (Königreich Bayern), als Demokratie (Weimarer Republik) und als Diktatur (Nationalsozialsozialismus). Als überzeugter Monarchist konnte er mit Demokratie zunächst wenig anfangen. Die totalitäre Ideologie des Nationalsozialismus war für ihn inakzeptabel.
Ausgerechnet den 900. Jahrtag des Todes von Kaiser Heinrich II., des Gründers des Bistums Bamberg, nahm Erzbischof von Hauck zum Anlass für ein klares Bekenntnis zur Demokratie. Wie auch heute noch üblich schrieb der Bischof jedes Jahr vor Ostern einen sogenannten Fastenhirtenbrief. 1924 war ein Superwahljahr. Die Zeiten waren turbulent. Im April 1924 wurde in Bayern der Landtag gewählt und deutschlandweit im Mai 1924 der Reichstag. Nach seiner Auflösung im Oktober 1924 erfolgt im Dezember desselben Jahres mit der erneuten Reichstagswahl sogar eine dritte Wahl in Bayern.
Der Bamberger Fastenhirtenbrief erschien am 24. Februar 1924, also noch rechtzeitig vor den Wahlen. Thema war natürlich Kaiser Heinrich, der als Heiliger verehrte Bamberger Bistumspatron. Erzbischof von Hauck geht in seinem in allen Kirchen verlesenen Hirtenbrief auf das machtvolle politische Wirken Kaiser Heinrichs ein und gipfelt in den verblüffenden Worten: „Heute ist es ja das Volk, das durch seine gewählten Vertreter Gesetze erlässt… Aber jeder, der staatsbürgerliche Rechte auszuüben berechtigt ist, ist auch mitverantwortlich für jedes Gesetz, das erlassen wird…“ (Zitate siehe Bildgalerie unten, S. 48f)
Es folgte der bischöfliche Appell, das Wahlrecht auch auszuüben - natürlich schloss er hierbei antikirchliche sozialistische wie auch nationalistische Parteien aus.
Das klare Bekenntnis zur Demokratie war für den Erzbischof wegweisend geworden. Heute wissen wir um den Wert der Demokratie.
Quelle:
Hirtenbrief vom 24.02.1924, in: Amtsblatt für die Erzdiözese Bamberg 47/8 (1924) vom 25.02.1924, S. 37-51, hier S. 48f.