Im Jahr 1007 stiftete Kaiser Heinrich II das Bistum Bamberg. Seit dem 13. Jahrhundert erlangten die Bamberger Bischöfe darüber hinaus hoheitliche Rechte. Das Hochstift Bamberg entstand. Die Bamberger Bischöfe verstanden sich nunmehr als Fürstbischöfe, also als weltliche Herrscher im Hochstift und als geistliche Herrscher im Bistum. Die Territorien von Bistum und Hochstift waren nicht deckungsgleich. So gehörte etwa die Reichsstadt Nürnberg mit ihrem bedeutenden Landbesitz nicht zum Herrschaftsgebiet des Bamberger Hochstifts, vor der Reformation aber sehr wohl zum Bistum Bamberg. Gleiches gilt für die Territorien der Hohenzollern in Oberfranken und viele reichsritterschaftliche Gebiete.
Das Schriftgut des Bistums Bamberg, seit dem 16. Jahrhundert verwaltet durch die sogenannte Geistliche Regierung (Rep. I), bildet den Grundstock des Archivs des Erzbistums Bamberg. Zur Geistlichen Regierung gehörte ursprünglich auch die geistliche Gerichtsbarkeit des Vikariats (Rep. III):