Ein Dekanat als Verwaltungseinheit eines Bistums umfasst mehrere benachbarte Pfarreien und stellt damit eine Untergliederung der Diözese dar. Dem Dekanat steht ein Pfarrer als Dekan vor. Die Aufgaben dieser mittleren Verwaltungsebene, die im Austausch mit der Bistumsleitung stehen, sind größtenteils verwaltungs-, personal- und aufsichtstechnischer Natur. Eine grundlegende Aufgabe stellte lange Zeit die Informationsweitergabe von Erlassen und Schreiben der Bistumsleitung an die Pfarreien dar. In den historischen Dekanatsarchiven finden sich u.a. Akten zu Pfarrvisitationen, Rechnungen zur Kapitelskasse, Aufzeichnungen zu Firmspendungen, Unterlagen zu Spendensammlungen bzw. Kollekten, Charakteristiken bzw. Zeugnisse für Geistliche sowie den Bildungsauftrag der Dekanate betreffende Akten über Kapitelsbibliotheken und Pastoralkonferenzen.
Die verschiedenen Dekanatsarchive bzw. die Archive der Landkapitel als Vorläufer der Dekanate sind teilweise verschollen, teils werden sie erst aus den jeweiligen Pfarrarchiven herausgelöst. Der überwiegende Anteil an Dekanatsarchiven ist noch nicht erschlossen.