"Offizialat" ist der Fachausdruck für das kirchliche Gericht einer Diözese. Den Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit bilden Personenstandsverfahren. Jeder Person - ob getauft oder ungetauft -, die schon einmal verheiratet war, aber erneut mit einem ledigen Katholiken eine kirchliche Ehe eingehen will, steht das Recht zu, die Gültigkeit der ersten Eheschließung überprüfen zu lassen. Führt die Überprüfung in Form des Annullierungsverfahrens zu dem Ergebnis, dass die erste Eheschließung nach kirchlichem Recht ungültig war, steht einer (ersten oder erneuten) katholisch-kirchlichen Eheschließung kein Hindernis im Weg.
Der Titel "Metropolitangericht" weist das Erzbischöfliche Offizialat Bamberg als höhere Gerichtsinstanz aus. Es entscheidet als ordentliches Gericht zweiter Instanz in Verfahren der Diözesangerichte Eichstätt, Speyer und Würzburg. Außerdem ist das Bamberger Offizialat päpstlich delegiertes Gericht dritter Instanz in Verfahren der Kirchenprovinz München-Freising (Augsburg, München, Passau, Regensburg) und der Diözesen Mainz und Rottenburg.