Zum Inhalt springen

Repertorium 4 - Ordinariat

Aktenumschlag Ordinariat

Die Arbeit der Bistumsleitung und ihrer einzelnen Referate schlägt sich hauptsächlich in den Verwaltungsakten des Erzbischöflichen Ordinariates und in den Protokollen des Allgemeinen Geistlichen Rates, später des Ordinariates, nieder. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1822 nahm das geistliche Ratskollegium seine Arbeit auf.

Der Bestand des Ordinariats setzt sich bis zur Verwaltungsreform von 1982 aus den Pfarrakten (Rep. 4/1), dem kleinen Pertinenzbestand „Drittes Reich“ (Rep. 4/2) und den Generalakten, den Protokollen, Posteingangs- und auslaufbüchern und den Dekanatsakten (Rep. 4/3) zusammen.

Hinzu kamen ab 1982 die Abteilungsregistraturen, die sich u.a. für die Bereiche Schule, Seelsorge, Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Finanzen, Bildung, Bauwesen und Kirchenmusik bildeten.

Pfarrakten (Rep. 4/1)

Mit der Umsetzung des Bayerischen Konkordats im Jahre 1821 wurde der Kirche von Bamberg als Verwaltungssitz des neuerrichteten Erzbistums Bamberg das vormalige Kapitelhaus südlich des Bamberger Doms überlassen. Hier hatten Kanzlei, Registratur und Archiv bis zur Errichtung des Diözesanmuseums im Jahre 1966 ihren Sitz. Domvikar Dr. Adam Senger (1860-1935) ordnete als Erzbischöflicher Registrator zwischen 1895 und 1899 die Registratur neu und führte die seinerzeit moderne Ablage nach Generalia (Sachakten) und Spezialia (Pfarrakten: Korrespondenz mit den Pfarreien) ein. Diese Einteilung blieb bis zu einer Verwaltungsreform im Jahre 1982 im Grunde bestehen.

Der Bestand "Rep. 4/1 Pfarrakten" umfasst 152 laufende Regalmeter Akten und ist in 224 Pfarreien unterteilt. Da bei der Errichtung der Registratur der erzbischöflichen Verwaltung ab 1821 keine strikte Trennung von der Registratur des Fürstbischöflichen Vikariats erfolgte, reicht die Laufzeit der unter "Rep. 4/1 Pfarrakten" gebildeten Akten in Einzelfällen zurück bis ins 18. Jahrhundert.

„Drittes Reich“ (Rep. 4/2)

In den Jahren 1968 bis 1970 bildete Archivdirektor Dr. Bruno Neundorfer (1926-2001) den Pertinenzbestand "Rep. 4/2 Drittes Reich". Die Akten entstammen zum überwiegenden Teil den Registraturen des Erzbischöflichen Stuhls (v.a. hektographierte Rundschreiben auf Ebene der Freisinger und der Fuldaer Bischofskonferenz), des Generalvikariats und des Ordinariats. Ihre Provenienz wurde nicht vermerkt. Neundorfer ergänzte den Bestand (Laufzeit 1933-1945) mit einem Bestand ausgefüllter Fragebögen zu sogenannten "Seelsorge-Statistiken der Dekanate der Erzdiözese". Sie wurden vom Bamberger Ordinariat 1946 an alle Pfarreien verschickt mit der Bitte um Auskunft und geben detaillierten Aufschluss über NS-Verfolgungen katholischer Geistlicher, katholischer Laien und antikirchlicher Maßnahmen sachlicher Art. Die Bögen sind nach Dekanaten geordnet und wurden von den Pfarrern 1946 ausgefüllt.

Der Bestand "Rep. 4/2 Drittes Reich" umfasst 6 laufende Regalmeter Akten und ist 1113 Verzeichnungseinheiten unterteilt. Die Akten haben eine Laufzeit von 1933 bis 1946.

Generalia (Rep. 4/3)

Mit der Umsetzung des Bayerischen Konkordats im Jahre 1821 wurde der Kirche von Bamberg als Verwaltungssitz des neuerrichteten Erzbistums Bamberg das vormalige Kapitelhaus südlich des Bamberger Doms überlassen. Hier hatten Kanzlei, Registratur und Archiv bis zur Errichtung des Diözesanmuseums im Jahre 1966 ihren Sitz. Domvikar Dr. Adam Senger (1860-1935) ordnete als Erzbischöflicher Registrator zwischen 1895 und 1899 die Registratur neu und führte die seinerzeit moderne Ablage nach Generalia (Sachakten) und Spezialia (Personalakten von Angestellten, Finanzakten, Bauakten, Pfarrakten) ein. Diese Einteilung blieb bis zu einer Verwaltungsreform im Jahre 1982 im Grunde bestehen.

Der Bestand "Rep. 4/3 Generalia" umfasst 195 laufende Regalmeter Akten und ist in 285 Obergruppen gegliedert von "Aberglaube" bis "Vereine". Hinzu kommen die Protokolle der Pfarrvisitationen durch die Dekane. Da bei der Errichtung der Registratur der erzbischöflichen Verwaltung ab 1821 keine strikte Trennung von der Registratur des Fürstbischöflichen Vikariats erfolgte, reicht die Laufzeit der unter "Rep. 4/3 Generalia" gebildeten Akten in Einzelfällen zurück bis ins 17. Jahrhundert.