Lesesaaldatenbank
An den Rechnern im Lesesaal haben Sie durch unsere „Lesesaaldatenbank“ weiterhin die Möglichkeit des Zugriffs auf bereits digitalisierte Teilbestände, Matrikelbände und Periodika.
So finden Sie dort beispielsweise in gesammelter Form verschiedene Protokollserien von diözesanen Leitungsbehörden aus der Zeit des Fürstbistums und des Erzbistums direkt am Bildschirm einsehbar:
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Vikariatsprotokolle 1597-1822
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Vikariatsgerichtsprotokolle 1548-1675
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Vikariatsextrakte 1617-1628
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Ordinariatsprotokolle ab 1822
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Generalvikariatsprotokolle 1824-1892,
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Kapitelsprotokolle ab 1821
Zudem sind bereits zahlreiche Pfarrchroniken digital einsehbar, die nicht nur für die Erforschung der Pfarrgeschichte eine sehr gehaltvolle Quellengattung darstellen.
Für mehrere digitalisierte Periodika bietet sich zusätzlich die Möglichkeit einer Volltextrecherche an. So z.B. bei der Kirchenzeitung für das Erzbistum Bamberg „Heinrichsblatt“ (ab 1893 als „Wochenblatt für das katholische Volk“) oder bei den Amtsblättern des Erzbistums Bamberg (Vorläufer ab 1832).
Die „Lesesaaldatenbank“ beinhaltet weiterhin die historischen Matrikelbände der Pfarreien des Erzbistums Bamberg. Diese können Sie seit dem Jahr 2022 jedoch auch online auf der Plattform MATRICULA abrufen. Die Digitalisate der Weihematrikel und Militärmatrikel finden Sie hingegen derzeit nur auf den Lesesaalrechnern.
Von den Digitalisaten der „Lesesaaldatenbank“ können von den Benutzerinnen und Benutzern gebührenpflichtige Abzüge in analoger oder digitaler Form ausgewählt und in Auftrag gegeben werden.
Sebständiges Fotografieren im Lesesaal/ Reproduktionen
Das selbständige Fotografieren von analogen Archivalien im Lesesaal durch Benutzerinnen und Benutzer zur Anfertigung von Privat- bzw. Arbeitskopien ist grundsätzlich möglich, bedarf aber einer vorherigen Genehmigung durch das Archiv. Dabei ist eine Erklärung durch die Benutzerin/ den Benutzer zu unterzeichnen, in der auch auf bestehende Auflagen und Einschränkungen hingewiesen wird. Hier kann sich im konkreten Fall an die Lesesaalaufsicht gewandt werden.
Reproduktionen (Kopien, Scans) von Archivalien können grundsätzlich gebührenpflichtig bei der Lesesaalaufsicht in Auftrag gegeben werden.