Maul- und Klauenseuche vor 105 Jahren:Schreiben zur Verlegung der Ewigen Anbetung aus dem Jahr 1920

Im Jahr 1920 beschäftigte die Maul- und Klauenseuche auch die Geistlichkeit im Erzbistum Bamberg.
„Von der in letzter Zeit häufig auftretenden Maul- u(nd) Klauenseuche wurden auch 4 Ortschaften der Pfarrei Stadelhofen (Schederndorf, Wotzendorf, Eichenhüll und Wölkendorf) heimgesucht.“ Um ein Verschleppen der Seuche in den Pfarrort Stadelhofen zu verhindern wird Pfarrer Franz Xaver Hofmann am 31. Juli 1920 von den Gläubigen Stadelhofens gebeten, die Ewige Anbetung am 02. und 03. August 1920 zu verlegen, „bis die Seuche in unserer Gegend vollständig erloschen ist.“ Sie befürchten, „daß die Bewohner der verseuchten Orte trotz erfolgter Warnung sich dennoch bei der Ewigen Anbetung in der Pfarrkirche einfinden werden.“ Pfarrer Hofmann entscheidet sich für eine Verlegung der Ewigen Anbetung, in „Rücksicht auf den bei einer etwaigen Einschleppung der Seuche (…) entstehenden Schaden und die dadurch hervorgerufene Erbitterung bei der Bevölkerung“. Im vorliegenden Schreiben an das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg entschuldigt sich Pfarrer Hofmann, dass er eine Zustimmung aus Bamberg stillschweigend vorausgesetzt hat. Es sei ihm unmöglich das Ordinariat „bei unseren Verkehrsschwierigkeiten rechtzeitig ins Benehmen zu setzen.“
Das Schreiben aus Stadelhofen wird am 03. August 1920 im Erzbischöflichen Ordinariat geöffnet. Zwei Tage später schreibt der Generalvikar und Weihbischof Adam Senger, dass er „die Notlage des Pfarrstandes recht gut“ verstehe, „die eigenmächtige Verlegung der Ewigen Anbetung [aber] nicht am Platze“ war. Er erläutert, dass die Ewige Anbetung kein lokales Ereignis sei, sondern die Regelung für die gesamte Erzdiözese getroffen wird und „einen beständigen Kreislauf“ darstellt, „der also nicht beliebig unterbrochen werden soll“. Besser wäre es nach Meinung Sengers gewesen, der Pfarrer hätte die Ewige Anbetung „nur auf den Pfarrort beschränkt“.
Quelle:
AEB Rep. 4/1 Stadelhofen Nr. 17