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Lange verschollen, endlich gefunden

Datum:
Veröffentlicht: 4.5.07
Von:
Dr. Josef Urban

Ältestes Kirchenbuch von Neuzirkendorf im Diözesanarchiv

Bei der Deponierung der Kirchenbücher der Pfarreien der Erzdiözese Bamberg in den 1980er Jahren konnte das älteste und somit erste Kirchenbuch von Neuzirkendorf, das die Entragungen von 1629 bis Mitte 1701 enthält, nicht in das Archiv des Erzbistums übernommen werden. Es galt als verschollen.

Nun wurde das Kirchenbuch, das sich trotz seines beträchtlichen Alters in relativ gutem Zustand befindet, aus privater Hand erfreulicherweise dem Bistumsarchiv übergeben. Es wird zu gegebener Zeit sicherungsverfilmt, so dass es wie die schon vorhandenen Bücher von Neuzirkendorf der Forschung zur Verfügung steht.

Es wird immer wieder gefragt, wie Kirchenbücher und auch Pfarrchroniken aus dem Pfarrbüro verschwinden können. Die Antwort ist schnell gefunden. Diese Bücher wurden schon vor längerer Zeit Amtspersonen des jeweiligen Ortes, dem Lehrer, Bürgermeister oder einem vertrauensvollen Heimatforscher vom Pfarrer mit nach Hause gegeben. Aus irgend einem Grund, manchmal war die betreffende Person gestorben und das Buch zu den Familienpapieren gelangt, kam das Buch nicht mehr in das Pfarramt zurück.

Auf diese Weise fehlen im Bestand der mittlerweile 2500 sicherungsverfilmten und wenn erforderlich gewesen auch restaurierten Kirchenbücher mit den Eintragungen der Taufen (Geburten), Eheschließungen, und Sterbefälle noch die Bände aus folgenden Pfarreien:

Autenhausen, Bd. 1 (1644-1711)

Altmannshausen, Bd. 2 (1797-1856)

Lisberg, Bde 1-4 (1670-1778)

Lohndorf, Bd. 1 (1636-1679)

Mitwitz, Bd. 2 (1815-1857)

Windheim, Bd. 1 (1616-1624)

Von den Pfarreien Geisfeld und Altenbanz sind seit etwa 1975 die Pfarrchroniken verschollen.

Die Archivleitung bittet inständig und vertrauensvoll  alle diejenigen, die solche Kirchenbücher und Chroniken aus irgend einem Grund bei sich zu Hause haben, um diskrete Rückgabe an das Diözesanarchiv Bamberg. Diese Bücher sind kirchliches Eigentum und sollten als solches wieder in kirchliche Obhut kommen.