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Findbuch für das Pfarrarchiv Ebermannstadt

Jahrtagstiftung W. Spörlein 1379.jpg
Datum:
Veröffentlicht: 2.2.12
Von:
Holger Winkler M.A.
Im Januar wurden die Verzeichnungsarbeiten am Findbuch zum Archiv der Pfarrei St. Nikolaus in Ebermannstadt abgeschlossen. Das Pfarrarchiv umfasst 123 Archivkartons und besitzt 549 laufende Nummern.

Ursprünglich war Ebermannstadt eine Kaplanei von Pretzfeld. 1469 erfolgte die Erhebung zur Pfarrei. Die Kirche erbaut wurde in den Jahren 1854-69, das Pfarrhaus 1806 erbaut.

Kurz einige Angaben zum Umfang des Archives: Es füllt 123 Archivkartons und besitzt 549 laufende Bestandsnummern. Die Kirchenstiftungsrechnungen beginnen im Jahr  1594; Die älteste Archivalie stammt aus dem Jahr 1379. Zur Pfarrei gehören vier Filialkirchen bzw. Kapellen und außerordentlich viele Stiftungen.

Eingangs soll der Bestand 137 Kirchenaustritte vorgestellt werden. Es hat sich eine große Menge von Mitteilungen über Kirchenaustritte erhalten. Am 13. März 1939 traten 15 Personen aus der römischen Kirche aus. Alle männlich und ledig, verschiedene Geburtsorte (Saarland, Oberpfalz, Speyer), geboren zwischen 1914 und 1916, alle wohnhaft in Breitenbach. Insgesamt  schon ein auffälliges Phänomen. Die Lösung gibt eine weitere Serie von vier Austritten, etwa einen Monat später. Als Wohnort wird „Ebermannstadt-Polizeischule“ angegeben. In Ebermannstadt gab es eine Niederlassung des Reichsarbeitsdienstes aus dem sich eine Polizeischule entwickelte. Die Angehörigen dieser Institutionen sind häufig aus der Kirche ausgetreten. Wir haben hier also einen Hinweis auf von der Obrigkeit gelenkte Kirchenaustritte während des Nationalsozialismus.

Eine weitere Besonderheit ist  der Bestand von 57 Pergamenturkunden des 14. bis 16. Jahrhunderts, die sich in diesem Pfarrarchiv erhalten haben. Um 1900 bestand das Bestreben, die Urkunden dem Hauptstaatsarchiv in München einzuverleiben und sie wurden bereits vom damaligen Pfarrer an staatliche Stellen abgegeben, jedoch auf Intervention des Ordinariates wieder in das Pfarrarchiv zurückgeführt. Bei den Urkunden handelt es sich ausnahmslos um Rechtsgeschäfte, Verträge über Verkäufe, Stiftungen und Testamente. Der Aufbau ist ähnlich, wie bei einer heutigen Notariatsurkunde. Die Urkunde beginnt mit dem Aussteller (Pfarrer, Bürgermeister, Vogt; heute: Vor mir dem …Notar sind erschienen…) und der Benennung von Zeugen, oft den Kirchenpflegern (hier auch Heilige oder Heiligenleute o. ä. genannt) oder den Schöffen. Dann die Benennung des entsprechenden Rechtsgeschäftes. Am Ende die  Datierung  nach Heiligentagen. Es  gibt keine Unterschrift, sondern der Aussteller der Urkunde siegelt. Das Siegel hängt an einem Pressel genannten schmalen Pergamentstreifen an der Urkunde. Nicht nur die Schrift ist altertümlich, in unserem Fall gotische Minuskeln, auch die Inhalte, da es sich oft um mittelhochdeutsche/frühneuhochdeutsche Texte handelt. Oft mit besonderem Vokabular bzw. altertümlichen Rechtsbegriffen (e. g. Obermond = Dreikönigstag oder Vererbkauf) und teilweise einer für uns ungewohnten Syntax.